In der täglichen polizeilichen Praxis beginnt jede Strafsache in einem Vorgangsbearbeitungssystem. Die hessische Polizei nutzt hierfür beispielsweise ComVor – kurz für Computergestütztes Vorgangsbearbeitungssystem. Mit dessen Hilfe werden Ermittlungen geführt, Dokumente erfasst und Vorgänge strukturiert bearbeitet. Spätestens mit der Abgabe an die Staatsanwaltschaft wechselt jedoch die Zuständigkeit – und damit auch das IT-System. Denn Polizei und Justiz nutzen grundlegend unterschiedliche Fach- und Aktensysteme, die jeweils auf ihre spezifischen Aufgaben und Anforderungen zugeschnitten sind. Was fachlich sinnvoll ist, wird technisch schnell zur Herausforderung: Wie lassen sich Strafsachen von einem System ins andere überführen, und zwar ohne Medienbrüche und manuelles Nacharbeiten?
Strafakte
Zwei Instanzen. Eine Akte.
ComVor steht für Computergestütztes Vorgangsbearbeitungssystem und ist seit über 20 Jahren das zentrale digitale Arbeitsinstrument der hessischen Polizei. Es wird im Entwicklungsverbund eingesetzt, ist also über Hessen hinaus noch in weiteren Bundesländern im Einsatz. Anders als ein klassisches Dokumentenmanagementsystem ist ComVor auf die operative Polizeiarbeit ausgerichtet: Hier werden Strafanzeigen, Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsunfälle als Vorgänge erfasst, bearbeitet und weiterverarbeitet. Im Mittelpunkt stehen demnach keine Dokumente, sondern polizeiliche Datenflüsse – etwa Personen-, Tat- oder Verfahrensdaten, die an zahlreiche Fachverfahren angebunden sind. ComVor fungiert damit als primäre Datenquelle und Datendrehscheibe der Polizei. Besondere rechtliche Rahmenbedingungen, etwa spezielle Löschfristen und Datenschutzvorgaben, unterscheiden das System deutlich von dem für andere Verwaltungsakten.
ComVor wird in einem länderübergreifenden Entwicklungsverbund betrieben und kontinuierlich weiterentwickelt. Die HZD übernimmt für das Land Hessen den Betrieb. Sie begleitet durch intensive Projektarbeit auch aktiv die Weiterentwicklung und verantwortet umfangreiche Testzyklen sowie Releases von ComVor.
Im Zusammenspiel mit der elektronischen Strafakte übernimmt ComVor eine Schlüsselrolle: Über eine eigene Schnittstelle werden relevante Vorgangsdaten standardisiert und sicher an die Justiz übergeben. So wird der medienbruchfreie Übergang von der polizeilichen Arbeit in den justiziellen Verfahrensprozess möglich.
Standardisierung als Voraussetzung
Die Antwort auf diese Frage lautet: Standardisierung. Föderale Verwaltungs- IT ist historisch gewachsen und dadurch dezentral organisiert. Unterschiedliche Hersteller, Systeme und Datenmodelle gehören zum Alltag. Um dennoch digital zusammenarbeiten zu können, braucht es verbindliche Regeln für den Datenaustausch. Dafür hat man sich in der Verwaltung auf XÖV-Standards geeinigt: XML-basierte Austauschformate, die festlegen, wie Daten strukturiert übertragen werden. Für die Polizei wurde dafür der Standard XPolizei entwickelt. Er sorgt dafür, dass polizeiliche Daten – auch über Ländergrenzen hinweg – einheitlich beschrieben und verarbeitet werden können. Auf Seiten der Justiz existiert mit XJustiz ein korrespondierender Standard. Er ist bundeseinheitlich verbindlich und orientiert sich an den Vorgaben der elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERV). Dies löst allerdings nicht das Problem, dass in der gesamtdeutschen Justiz zahlreiche und ganz unterschiedliche Akten- und Fachsysteme im Einsatz sind.
Brücke zwischen Polizei und Justiz
Genau hier setzt die elektronische Akte in Strafsachen (EAS) an. Sie ist kein weiteres Fachverfahren, sondern eine vermittelnde Schnittstelle, die den rechtskonformen und sicheren Austausch von Strafsachen zwischen Polizei und Justiz ermöglicht – und zwar über die bestehende Kommunikationsinfrastruktur EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach). „Die dezentralen Strukturen und die unterschiedlichen Systeme und Anwendungen sind für IT-Dienstleister eine große Herausforderung“, erläutert Wolfgang Maier, HZD-Bereichsleiter für das Anwendungsmanagement der Polizei. „Aber darin liegt auch eine große Chance: durch Standardisierung und Schnittstellenarbeit die Verwaltungs-IT insgesamt schlanker und effizienter zu machen.“
Mit der EAS wird dieser Anspruch Wirklichkeit. Sie sorgt dafür, dass Daten aus polizeilichen Systemen so aufbereitet werden, dass sie im System der Justiz korrekt ankommen – strukturiert, vollständig und nachvollziehbar.
Übersetzen statt transportieren
Technisch betrachtet übernimmt die EAS also eine Übersetzungsleistung. Polizeiliche Vorgangsdaten liegen im Standard XPolizei vor, Justizsysteme brauchen die Informationen im Standard XJustiz. Dazwischen vermittelt der sogenannte Polizei-Justiz-Mapper, den die HZD im Rahmen des Projekts betreibt. „Wir sprechen hier oft vom Wörterbuch Polizei–Justiz“, verdeutlicht HZD-Projektleiter Tobias Klein. „Die elektronische Strafakte übersetzt die Inhalte so, dass sie im jeweils anderen System verstanden und richtig einsortiert werden können.“ Dabei ist Strafsache nicht gleich Strafsache. Je nach Delikt – egal, ob Einbruch oder Kapitalverbrechen – unterscheiden sich Abläufe, Inhalte und Kommunikationsanlässe. Diese Varianten werden im bundesweiten Gemeinschaftsprogramm „Digitaler Austausch zwischen Polizei und Justiz“ (DAPJ) schrittweise umgesetzt und orientieren sich an einer mit allen Beteiligten abgestimmten Prioritätenliste.
EAS als bundesweites Vorhaben
Die Einführung der elektronischen Strafakte ist Teil des Digitalisierungsprogramms P20 des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Daran beteiligt sind 10 Landespolizeibehörden, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, das Zollkriminalamt sowie die Polizei des Deutschen Bundestags. Die besondere Herausforderung liegt darin, dass die EAS mit einer Vielzahl unterschiedlicher polizeilicher Vorgangsbearbeitungssysteme ebenso funktionieren muss wie mit den heterogenen IT-Landschaften der Justiz. Zur Umsetzung dieses bundesweiten Großprojekts hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat über eine Kooperation mit dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz die HZD als Betriebspartner eingebunden. Sie ist verantwortlich für den Aufbau der technischen Infrastruktur sowie für den stabilen und sicheren Betrieb. Dazu gehören unter anderem das Einspielen von Updates, das Release-Management und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Betriebsumgebung.
Die Einführung der elektronischen Akte im Strafbereich hat uns vor enorme Herausforderungen gestellt. Um diese medienbruchfrei zwischen Polizei und Justiz versenden zu können, waren nicht nur justizintern, sondern auch ressortübergreifend zum Teil sehr heterogene IT-Systeme in Einklang zu bringen. Mit dem bundesweiten Gemeinschaftsprogramm „Digitaler Austausch zwischen Polizei und Justiz“ (DAPJ), in dem Hessen justizseitig die Federführung innehatte, ist es gelungen, die notwendigen Standards für eine elektronische Übermittlung auch ressortübergreifend zu vereinheitlichen. Die im Gemeinschaftsprogramm DAPJ entwickelte Übermittlungskomponente, der sogenannte „Mapper“, erlaubt es nun, elektronisch erstellte Dokumente, Akten und Fachdaten in strukturierter Form zwischen Polizei und Justiz sowohl landesintern als auch länderübergreifend sicher, schnell und unkompliziert auszutauschen.
Unsere Aufgabe ist es jetzt, das System nach und nach so zu optimieren, dass alle weiteren denkbaren Kommunikationsanlässe zwischen Polizei und Justiz abgebildet werden können. Das Projekt hat mir gezeigt, wie wichtig es in unserer zunehmend digitalen Welt ist, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, um den Austausch und die Kommunikation untereinander noch einfacher zu gestalten.
Susanne Winter, stellvertretende Abteilungsleiterin und justizseitige Projektleiterin des Gemeinschaftsprogramms „Digitaler Austausch zwischen Polizei und Justiz“ (DAPJ), Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Schritt für Schritt in den Wirkbetrieb
Nach einer Pilotphase, die im Herbst 2024 startete, ist die EAS seit Anfang Januar 2026 im produktiven Wirkbetrieb. „Der bundesweite Rollout ist in vollem Gange“, so Wolfgang Maier. „Die elektronische Strafakte ist dabei kein abgeschlossenes Projekt, sondern wird kontinuierlich weiterentwickelt.“ Die HZD baut dafür zusätzlich Schulungs- und Testumgebungen auf, um Anwenderinnen und Anwender optimal zu unterstützen. Im Frühjahr 2026 folgt die Anbindung von Scanstraßen, um auch papierbasierte Bestände effizient in die digitale Kommunikation einzubinden. Hinzu kommen Maßnahmen zur Gewährleistung der digitalen Barrierefreiheit, die schrittweise in geplanten Releases umgesetzt werden. Damit wächst die EAS nicht nur technisch, sondern auch funktional – als Brücke zwischen Polizei und Justiz in der digitalen Strafverfolgung.