Der Gesetzgeber lenkt die deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften mit der Pflicht zur elektronischen Akte (E-Akte) in die digitale Zukunft und traut den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz somit einen epochalen Wandel zu. In der Konsequenz geht eine über Jahrhunderte in Papier geübte Arbeitsweise in den Ruhestand: Ab 2026 sind in fast allen Verfahrensarten an deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften E-Akten zu führen. Neben der elektronischen Kommunikation, die bereits seit 2022 gesetzlich verpflichtend ist, eröffnet die E-Akte nun die durchgehend elektronische Bearbeitung. Die Papierberge in der hessischen Justiz gehören damit absehbar der Vergangenheit an.
Organisatorisch gilt es nun, in 85 Gerichten und Staatsanwaltschaften knapp 10.000 Arbeitsplätze sowie rund 450 Sitzungssäle für die neue Arbeitsweise zu befähigen und auszustatten. Im Kern steht der neue ergonomische elektronische Arbeitsplatz, der eine Kombination von Softwareprodukten und einer darauf abgestimmten Hardwareausstattung bereithält. Die Entwicklung einer solch umfangreichen und auf die Bedürfnisse der hessischen Justiz angepassten Software konnte nur in Zusammenarbeit mit starken Partnern wie der HZD und dem sogenannten e2-Verbund gelingen, zu dem sechs Landesjustizverwaltungen gehören.