Bereits am 1. Juli 2021 informierte die HZD: Die Zuständigkeit für OASIS verbleibt dauerhaft in Hessen und geht nicht auf die geplante Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle über. Dies wurde von den Leitungen der Staats- und Senatskanzleien in einer Sitzung im Februar 2021 beschlossen. Bei OASIS handelt es sich um das von der HZD entwickelte und seit 2013 im Einsatz befindliche Spielersperrsystem zum Schutz suchtgefährdeter Spielerinnen und Spieler. Spielbanken, Lotteriegesellschaften, Sport- und Pferdewettanbieter im gesamten Bundesgebiet nutzen es, seit Mitte 2014 zudem die hessischen Spielhallen und seit Mitte 2020 auch die in Rheinland-Pfalz.
Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) am 1. Juli hat die HZD OASIS umgestellt. Nach der neuen Regelung müssen Spielhallen aller Bundesländer, aber auch Gaststätten mit Glücksspielautomaten sowie Online-Sportwettanbieter und Online-Casinos verbindlich mit OASIS arbeiten. Konkret bedeutet das für die Betreiberinnen und Betreiber: Vor jedem Spiel müssen sie im System abfragen, ob die spielwillige Person eventuell gesperrt ist (sog. Spielerstatusabfrage).
Bislang waren ca. 1.000 Betreiberinnen und Betreiber mit ca. 2.100 Standorten an OASIS angeschlossen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport und das Regierungspräsidium Darmstadt als fachlich Verantwortliche für den Betrieb rechneten nun mit einem neuen bundesweiten Anwenderkreis in der Größenordnung von ca. 6.500 Betreiberinnen und Betreibern mit bis zu 50.000 Standorten.