Man mag es kaum glauben: Bis 2018 gab es keinen vollständigen Überblick über die Leistungen der Verwaltung in Deutschland auf kommunaler, Landesund Bundesebene. Das änderte sich mit der Umsetzung der Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG). Auf Initiative des IT-Planungsrats bildeten sich Umsetzungstandems aus einem Land und einem Bundesministerium für je eines von 14 Themenfeldern, um für Leistungen aus dem erstellten gemeinsamen Katalog Online-Anträge zu realisieren. Zum Teil folgte diese Umsetzung einem bestechend einfachen Gedanken: Nicht 16 Länder entwickeln separat Antragsstrecken für nahezu identische Verwaltungsleistungen, sondern eines tut dies für alle. Auch wenn sich mittlerweile herausgestellt hat, dass es in der praktischen Nutzung statt aller auch mal nur einige sein können, war der Begriff „Einer für Alle“ geprägt und das „EfA“-Prinzip geboren.
Mit der Übernahme von zwei Themenfeld-Federführungen sowie der Umsetzung weiterer Einzelprojekte spielt Hessen dabei eine aktive und prägende Rolle. Herausforderungen gab und gibt es in dieser neuen Form der Zusammenarbeit genug. Abweichende landesrechtliche Regelungen bei der Barrierefreiheit, abweichende Auffassungen im Datenschutz, vergaberechtliche Vorgaben, gelebte Verwaltungspraxis und wirtschaftliche Interessen bilden ein komplexes Umfeld, das der Einfachheit des EfA-Gedankens entgegensteht. Einige Erleichterungen soll das OZG-Änderungsgesetz mit sich bringen, und auch der IT-Planungsrat arbeitet kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen besser zu machen. So wurde 2023 unter hessischem Vorsitz eine gemeinsame Teilfinanzierung von ausgewählten EfA-Verfahren beschlossen, an der sich der Bund mit 25 Prozent beteiligt. In einer Arbeitsgruppe unter hessischer Leitung wurden gemeinsame Vorgaben und Regelungen für die Abwicklung abgestimmt. Ohne eine zentral dafür legitimierte Stelle, die Standards setzt und Vorgaben macht, funktioniert die föderale Zusammenarbeit, zumindest in größerem Stil, nicht: Gut, dass es den IT-Planungsrat gibt!