INFORM: Herr Stettner, das OZG verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen auch elektronisch anzubieten. Wo stehen wir heute?
Stettner: Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen konnten bisher die Leistungen der Verwaltungen fast ausschließlich auf Papier beantragen. Das ist recht umständlich und mitunter zeitintensiv. Die Kontaktverbote in der Covid-19-Pandemie haben die Notwendigkeit verdeutlicht, Verwaltungsleistungen online anzubieten. Dafür hat Hessen nach Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ein Projekt aufgesetzt, um hunderte Anträge zu Verwaltungsleistungen zu digitalisieren und rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen.