Die Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland ist ein Mammutprojekt, welches die einzelnen Bundesländer nur durch eine übergreifende Zusammenarbeit bewältigen können. Maßgebliches Kriterium für die Umsetzung der OZG-Leistungen ist daher das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA), wonach jedes Land Verwaltungsleistungen so digitalisieren muss, dass andere Länder sie nachnutzen können und den Online-Prozess nicht selbst entwickeln müssen. So verteilt sich die Umsetzung auf insgesamt 14 Themenfelder, in welchen die Verwaltungsleistungen zielgruppenorientiert – ohne Rücksicht auf bestehende Ressortzuständigkeiten – zusammengefasst sind.
Für das Themenfeld „Steuern und Zoll“ obliegt die Federführung dem Land Hessen, die Wahrnehmung dieser Aufgabe erfolgt durch das Hessische Ministerium der Finanzen. Das Themenfeld umfasst etwa 30 OZG-Leistungen, welche nachgefragt werden, wenn beispielsweise Steuern zu erklären, Abgaben zu leisten oder Zölle für einen grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr zu entrichten sind. Zehn solcher OZG-Leistungen auf Länder- und kommunaler Ebene werden derzeit im Rahmen des föderalen Digitalisierungsprogramms entwickelt. Im Themenfeld sollen für alle Leistungen OZG-konforme Online-Lösungen entwickelt und diese zur Nachnutzung für andere Länder und Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Die Aufgabe des HMdF als Themenfeldführer besteht darin, die Projekte zu initialisieren und Projektpartner sowie Umsetzungsverantwortliche zu gewinnen und untereinander zu vernetzen. Darüber hinaus stellt die Beachtung der EfA-Mindeststandards eine zentrale Aufgabe dar.