In weiten Teilen der deutschen Justiz ist die digitale Kommunikation durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der E-Akte zum Führen und zur Übermittlung von amtlichen Dokumenten schon gelebte Praxis. Davon ausgenommen war bislang die Strafakte, die das zentrale Bindeglied zwischen Polizei und Justiz zur Weiterleitung der Ermittlungsergebnisse eines Strafverfahrens bildet. Diese Akte wurde bislang – so wollte es der Gesetzgeber – als Papierdokument geführt und auch als solches an Strafgericht und Staatsanwaltschaft übergeben.
Um diesen Medienbruch künftig zu vermeiden und den digitalen Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz zu verbessern, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ein bundesweites IT-Projekt angestoßen: die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen (EAS). Über eine Kooperation mit dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) ist die HZD damit beauftragt, den technischen Betrieb dafür zu übernehmen, die dafür erforderliche Betriebsumgebung aufzubauen sowie die dazugehörigen Anwendungskomponenten zu betreiben.
Bei der Umsetzung galt es für die HZD, zwei große Herausforderungen zu meistern: Zum einen musste das E-Akten-System – trotz der unterschiedlichen IT-Infrastrukturen der Länder – für alle Polizeien kompatibel sein und eine sichere Kommunikation gewährleisten. Diese Aufgabe konnte mithilfe der Polizei-Cloud Hessen gelöst werden, auf der die HZD innerhalb kurzer Zeit eine neue Zone aufgebaut und für die teilnehmenden Bundesländer eigene Mandanten eingerichtet hat. Diese mussten aus Sicherheitsgründen gut voneinander abgeschottet sein ebenso wie von den Bereichen der Cloud, die der hessischen Polizei vorbehalten sind.
Die zweite Challenge bestand darin, eine Kommunikationsschnittstelle zur Justiz zu schaffen, die zwei zentrale Anforderungen erfüllt: die sichere und rechtskonforme Übertragung der Akten und die nahtlose Eingliederung der digitalen Akten in das Aktensystem der Justiz. Beide konnten von der HZD erfüllt werden, sodass der Kommunikationsweg im Einklang mit den geltenden Standards für den elektronischen Rechtsverkehr erfolgreich in Betrieb genommen werden konnte.
Der Pilotbetrieb startete im September 2024 in den Bundesländern Hessen und Saarland. Danach werden in einem mehrmonatigen Rolloutplan sukzessive die weiteren Teilnehmenden in Betrieb genommen. Die einheitliche Lösung zum effizienten Aktenaustausch zwischen Polizei und Justiz ist so aufgesetzt, dass künftig auch weitere Länder-Polizeien ohne großen Aufwand an das E-Aktensystem angeschlossen werden können – Interessensbekundungen liegen bereits vor.