Wer sich mit der Zukunft der digitalen Verwaltung beschäftigt, kommt am IT-Planungsrat nicht vorbei. Auf Bundesebene fasst das zentrale Steuerungsorgan nach Artikel 91c Grundgesetz verbindliche Beschlüsse für die flächendeckende Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Initiativen wie der Deutschland-Stack als gemeinsame Referenzarchitektur oder die Nationale IT-Architekturrichtlinie setzen bundesweit verbindliche Spielregeln. Hessen bringt sich dabei aktiv in den Gremien und im Standardisierungsboard des IT-Planungsrats ein. So gestaltet Hessen praxistaugliche Standards auf Basis der föderalen Standardisierungsagenda mit und behält die Beschlusslage im Blick.
IT-Standards in Hessen
Das unsichtbare Fundament
Rechtlicher Rahmen
Die Standardisierungsstrategie in Hessen ist gesetzlich im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation (HMD) verankert und wird dort durch CIO Louisa Solonar-Unterasinger gesteuert. Das Ziel: nicht alles neu erfinden, sondern Skaleneffekte nutzen und Aufwände reduzieren. Dass föderale Beschlüsse in Hessen auch wirklich angewendet werden, liegt an einem klaren rechtlichen Fundament: Durch das Hessische E- Government-Gesetz (§ 16 HEGovG) gelten die Vorgaben des IT-Planungsrats automatisch für den Datenaustausch zwischen allen hessischen Behörden. Bundesweite Gesetze – wie das Onlinezugangsgesetz (OZG) oder das Identifikationsnummerngesetz – setzt das Land direkt in eigenes Landesrecht um.
Besonders zügig gelingt die Einführung bei ganz neuen digitalen Infrastrukturen wie dem im Rahmen der Registermodernisierung aufgesetzten NOOTS. Der Vorteil: Man baut auf der grünen Wiese. Es muss keine Rücksicht auf veraltete, starre IT-Systeme – sogenannte Legacy-Altlasten – genommen werden, die über Jahre gewachsen sind und erst aufwändig umprogrammiert oder ersetzt werden müssten. An Stellen, an denen keine direkte gesetzliche Handhabe greift, setzt das HMD auf Kooperation. „Ein Gesetz schafft zwar die nötige Verbindlichkeit“, betont CIO Solonar-Unterasinger, „aber erst durch Überzeugungsarbeit und den frühzeitigen Dialog mit den Ressorts werden föderale Standards vom Papier in die Praxis übersetzt und eine breite Akzeptanz geschaffen.“
Leitplanken statt starrer Hürden
Dabei versteht das HMD IT-Standardisierung nicht als starren Zwang zu bestimmten Softwareprodukten. Stattdessen gibt das Ministerium einen unabhängigen Rahmen vor. Dieser legt fest, wie Schnittstellen, Datenformate und Kommunikationswege aufgebaut sein müssen. „So bleibt die IT flexibel und frei in der Wahl der Hersteller, während alle Systeme problemlos miteinander sprechen können”, erklärt Solonar-Unterasinger.
IT-Standardisierung ist das Rückgrat der modernen IT und kein Innovationshemmnis. Wir verstehen Standards als klare Leitplanken, die das Fundament schaffen, auf dem agile Entwicklungen überhaupt erst sicher und skalierbar entstehen können.
Damit aus diesen Leitplanken ein praxistaugliches System wird, stützt sich Hessen auf bewährte, internationale IT-Methoden wie TOGAF und COBIT. Den konkreten Kompass für das Land bildet dabei die Hessische IT-Architekturrichtlinie (HAR): Sie stellt sicher, dass jede IT-Entscheidung konsequent auf Kosteneffizienz, Zukunftsfähigkeit und leichte Wartbarkeit ausgerichtet ist. Um die Architekturvorgaben auch im Arbeitsalltag wirksam zu steuern, hat Hessen seine Gremienstruktur neu geordnet. Ein zweistufiger Prozess sorgt nun für klare Verhältnisse:
1. Das Architekturboard setzt zuerst den strategischen Rahmen und trifft technologieneutrale Richtungsentscheidungen.
2. Das Produktboard baut im zweiten Schritt darauf auf und entwickelt die konkreten Software- und Systemlösungen, die exakt in das technische Gesamtbild des Landes passen.
Brücke zwischen Strategie und Praxis
Während das HMD die strategischen Leitplanken vorgibt, übersetzt die HZD diese Vorgaben anschließend in verlässliche und wirtschaftliche IT-Produkte. In einer derart vielfältigen Landesverwaltung mit mehr als 100.000 Anwenderinnen und Anwendern ist das eine anspruchsvolle Aufgabe: Je nach technischer Ausgangslage lässt sich ein neuer Standard ganz einfach umsetzen – oder er erfordert tiefgreifende Anpassungen. Genau deshalb bindet das HMD die HZD und die Fachressorts schon frühzeitig ein, bevor Entscheidungen final beschlossen werden. Dieser Schulterschluss gibt der HZD als zentralem IT-Dienstleister den nötigen Rückenwind, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die im Alltag verlässlich funktionieren.
„Dank der vor über 20 Jahren begonnenen Pionierarbeit sind Standards wie der HessenPC, SAP oder DMS heute aus unserem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken“, erklärt Thomas Kaspar, CTO der HZD. „Standardisierung ist für uns kein Selbstzweck, sondern erhöht Handhabbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Wiederverwendbarkeit im täglichen Betrieb.“ Speziell mit der Neuausrichtung ihrer Produktabteilung wird die HZD ihren Fokus noch stärker auf querschnittliche Standardprodukte ausrichten. Neben dem HessenPC als Standardisierungs-Flaggschiff zeigen Erfolge bei Polizeianwendungen, SD-WAN oder dem neuen Großprojekt UCC (Unified Communications and Collaboration) zur Konsolidierung von Telefonie und Videokonferenzen, wie strategische Vorgaben des Landes und operative Expertise der HZD zu universellen Lösungen verschmelzen.
Systematische Konsolidierung
Doch nach welchen Prinzipien wählt Hessen diese Standards aus? Ein zentraler Maßstab ist die digitale Souveränität – also die Freiheit des Landes, selbst über seine IT und seine Daten zu bestimmen.
Wir müssen agieren und dürfen nicht nur reagieren. Digitale Souveränität bedeutet für uns ganz konkret, dass das Land Hessen zu jedem Zeitpunkt die volle Kontrolle und Hoheit über die eigenen Daten behält. Wir wollen uns sukzessive aus Abhängigkeiten einzelner Softwareanbieter lösen, wo es möglich und sinnvoll ist. Gleichzeitig darf die Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung nicht gefährdet werden.
Hessen setzt deshalb bewusst auf offene, herstellerunabhängige Standards wie ODF, das Open-Document-Format für Texte und Tabellen. Diese Entscheidung stellt sicher, dass das Land die volle Kontrolle behält, flexibel Alternativen testen und Kosten dauerhaft im Griff behalten kann.
Neben offenen Formaten geht es bei der Standardisierung vor allem um die tägliche Praxis im Betrieb. Thomas Kaspar macht deutlich, worauf es der HZD dabei ankommt:
Historisch gewachsene De-facto-Standards stoßen in einer modernen IT-Landschaft zunehmend an ihre Grenzen. Gefordert ist heute ein rundum transparentes, verlässliches und durchdachtes System. Die gezielte Konsolidierung unseres gesamten Leistungsportfolios reduziert die Komplexität innerhalb der hessischen Verwaltung nachhaltig und beschleunigt tägliche Abläufe spürbar.
Um diesen Übergang systematisch zu steuern, nutzt die HZD einen strategischen Bebauungsplan. Wie eine digitale Landkarte legt dieser offen, wo in der Verwaltung parallele Insellösungen gewachsen sind, die sich effizient zusammenführen lassen. Gleichzeitig heißt es: Standardisierung nicht um jeden Preis. Wo Ressorts für ihre speziellen Aufgaben maßgeschneiderte Fachanwendungen benötigen, behalten diese Systeme auch weiterhin ihren festen Platz.
Standardisierung ist damit kein Selbstzweck, sondern der Schlüssel für eine handlungsfähige Verwaltung. Wo Basisdienste und IT-Sicherheit verlässlich aus einer Hand kommen, werden wertvolle Kapazitäten in den Ressorts frei. So entsteht der nötige Raum, um digitale Angebote schnell, passgenau und auf Höhe der Zeit umzusetzen.
Einheitliche, verlässliche IT-Prozesse aus Hessen sparen wertvolle Ressourcen und können darüber hinaus auch als praxiserprobte Blaupause für andere Bundesländer sowie den Bund dienen.