Vor mehr als 40 Jahren hat die HZD das Wohngeldverfahren eWoG – zunächst ausschließlich für Hessen – entwickelt. Im Mittelpunkt steht die Wohngeldberechnung einschließlich Rechenläufen und der Erstellung von Bescheiden und Statistiken. Daneben bietet das Verfahren eine anwenderfreundliche Plausibilisierung der Antragsdaten und umfangreiche Auskunfts- und Ausgabestellen. Zudem ermöglichen verschiedene Schnittstellen den Abgleich mit anderen Verfahren. So kann sichergestellt werden, dass sich Änderungen (wie sie beispielsweise die geplante Wohngeldreform ab dem 01.Januar 2023 nach sich zieht) stichtagsgenau umsetzen lassen.
Über Hessen hinaus wird eWoG auch in Brandenburg und in den rheinland-pfälzischen Wohngeldstellen eingesetzt. Zur Länderkooperation zählt auch Thüringen, wo die Software allerdings im eigenen Rechenzentrum betrieben wird und die HZD den Third-Level-Support verantwortet.
Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Mietkosten. Die Höhe des staatlichen Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben, deren monatliches Einkommen und von der Höhe der Miete. Im Jahr 2021 erhielten allein in Hessen ca. 45.000 Wohngeldempfänger diese Unterstützung, die dabei helfen soll, einen angemessenen und familiengerechten Wohnraum finanzieren zu können.