Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurden unter Beteiligung der HZD bereits eine ganze Reihe von Anwendungen für die öffentliche Verwaltung etabliert. Als zentrale Digitalisierungsplattform für die Erfassung und Bearbeitung von Anträgen für den „Einer für Alle“ (EfA)-Kontext, also Leistungen, welche im Nachgang auch anderen Bundesländern zur Mitnutzung zur Verfügung gestellt werden, dient EfADante, das seit August 2021 im Einsatz ist. Die von den Referaten und Dienststellen benötigten Online-Formulare werden von der HZD entwickelt, die auch die technische Abwicklung von EfADante verantwortet.
Im Auftrag des HMdF und unter der fachlichen Federführung des hessischen Kultusministeriums entwickelte die HZD eine Lösung, welche die Beantragung zur Ausfuhr von Kulturgütern erheblich erleichtert. Bis dato musste die Genehmigung zur grenzüberschreitenden Überführung wertvoller Artefakte (wie beispielsweise Gemälde oder archäologische Funde) mit einem handschriftlich unterzeichneten Papierformular angefordert werden. Durch die Anbindung eines digitalen Formulars an bestehende Verwaltungskonten ist die zur Antragstellung nötige Authentifizierung nun auch online möglich. Privatpersonen können diese über das Bund-ID-Konto vornehmen, Organisationen verifizieren sich über das Unternehmenskonto auf der Basis von ELSTER.
Seit dem 25. Januar 2022 sind beide Authentifizierungskomponenten für die digitale Beantragung zur Ausfuhr von Kulturgütern implementiert. Weil das Antragsverfahren im Rahmen des OZG-Modells „Einer für Alle“ (EfA) realisiert wurde, steht es für alle Bundesländer zur Mitnutzung bereit. Der Einkauf erfolgt über den Fit-Store, ein zentrales Angebot der Föderale IT-Kooperation Fitko zur bundesweiten Bereitstellung von digitalisierten Verwaltungsleistungen. Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen nutzen die Anwendung bereits. Eine Anbindung aller übrigen Bundesländer ist bis zum Jahresende geplant.